| |

Investitionsmaßnahme in Nägelstedt: Antworten auf die Fragen des Ortsteilbeirates zum ersten Bauabschnitt

Der Ortsteilbeirat von Nägelstedt hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die Verzögerungen beim ersten Bauabschnitt der Investitionsmaßnahme Ortsnetz thematisiert und Fragen an den Abwasserzweckverband adressiert. Nachfolgend geben wir Antworten auf die an den Zweckverband gestellten Fragen.

1. Warum wurde die Baumaßnahme nicht ordentlich vom AWZV vorbereitet und geplant?
Antwort: Eine Investitionsmaßnahme zur Herstellung bzw. Erneuerung eines gesamten Ortsnetzes ist ein komplexes Vorhaben, das einer entsprechend langen Planungsphase bedarf. Hinzu kommt, dass der Freistaat Thüringen Fördermittel für das Ortsnetz – im ersten Bauabschnitt nur für die Schmutzwasserkanäle und -anlagen – gewährt. Auch hier ist für das Fördermittelverfahren eine Vorlaufzeit von mindestens anderthalb bis zwei Jahren für Planung und Antragstellung zu berücksichtigen. Die Planung der Baumaßnahme hat deshalb bereits im Jahr 2017 begonnen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es eine Zustandsbewertung der vorhandenen Kanäle. Demnach sollten die Mischwasserkanäle, welche als tauglich befunden wurden, künftig als Regenwasserkanäle genutzt werden. Im Jahr 2019 wurde eine Genehmigungsplanung erstellt, die im Jahr 2020 zur Fördermittelanmeldung führte. Der Baubeginn war für 2021 vorgesehen.

2. Warum sollen 60 Jahre alte Rohre weiterverwendet werden, wir wollen die nächsten 80 Jahre Ruhe haben mit dem Wasser/Abwasser?
Antwort: Die Weiternutzung von bisherigen Mischwasserkanälen als Regenwasserkanäle hat sich bereits in mehreren Ortsnetzen als praktikabel herausgestellt. Die Mischwasserkanäle werden wo notwendig, teils auch punktuell, ausgetauscht. Gegen eine künftige Nutzung als Regenwasserkanal gibt es grundsätzlich keine Bedenken.

Im ersten Bauabschnitt des Ortsnetzes Nägelstedt haben wir allerdings eine besondere Situation vorgefunden. Seit der Zustandsbewertung gab es einen starken Zuwachs der Bautätigkeit im Wohngebiet “Am Weinberg”, wofür die Straßen des Bauabschnittes als Zufahrt dienten. Der Schwerverkehr vom und zum Wohngebiet hat den flach liegenden Betonkanal innerhalb weniger Monate förmlich zermürbt. Es kam zu statisch relevanten Riss- und Scherbenbildungen, sowie verschobenen Verbindungen mit den entsprechenden Undichtigkeiten. Eine weitere Ursache war die unzureichende Kanalbettung. Der Zustand des für eine Weiternutzung als Regenwasserkanal vorgesehenen Mischwasserkanals konnte erst während der laufenden Baumaßnahme festgestellt werden. Ein Austausch war letztlich aber nach unserer Bewertung unumgänglich.

4. Warum dürfen verschiedene Anwohner im 1. Bauabschnitt ihre Leitungen (Regenwasser/Schmutzwasser) noch nicht anschließen/umbinden, obwohl alles fertiggestellt und in Betrieb ist incl. Pumpwerk?
Antwort: Bisher sollen Anwohner im ersten Bauabschnitt noch nicht umbinden, weil noch keine Abnahme der Bauleistungen (und damit auch keine Übernahme der Kanäle) durch den Abwasserzweckverband erfolgt ist. Auch wenn das Pumpwerk betriebsbereit ist, gilt dies nicht ohne Weiteres für den Kanal. Die Abnahme der Bauleistungen ist der Zeitpunkt, ab dem der Abwasserzweckverband die Kanäle in Betrieb nimmt und die Nutzung durch die Grundstückseigentümer zulässt. Eine vorzeitige Inbetriebnahme des Kanals (vor der Abnahme der Bauleistungen) kann zu Problemen bei möglichen späteren Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauunternehmen führen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Rohrbruch in der Hausanschlussleitung oder eine undichte Kleinkläranlage) wurde vom Abwasserzweckverband eine Genehmigung zum Anschließen erteilt. Leider haben auch einige Grundstückseigentümer etwas voreilig ihre Grundstücksentwässerung angeschlossen. Diese Fälle haben wir weitestgehend unbürokratisch gelöst. Es bleibt aber bei der Aussage: Grundstück erst nach Aufforderung durch den Abwasserzweckverband anschließen.

Ein geordneter Anschluss ist auch aus anderen Gründen wichtig: Die Grundstückseigentümer sind frei in der Beauftragung von Bauunternehmen, die die Grundstücksentwässerung herstellen. Das kann dazu führen, dass mehrere verschiedene Bauunternehmen in einem noch nicht fertiggestellten bzw. abgenommenen Baufeld arbeiten. Daraus können sich später Probleme bei der Gewährleistung für die Bauleistungen ergeben oder die Bauunternehmen behindern sich gegenseitig.

5. Warum werden im 1. Bauabschnitt Straßenteilstücke bis zu 4x wieder geöffnet?
Antwort: Es können nicht immer alle Leitungen (Schmutzwasser, Regenwasser, Trinkwasser, Lichtwellenleiter) gleichzeitig verlegt werden – beispielsweise um Durchfahrtsmöglichkeiten zu gewährleisten. Auch wegen Leitungsumverlegungen oder Materialmangel/Lieferschwierigkeiten können andere Ver- und Entsorgungsleitungen erst später verlegt werden.

Darüber hinaus hat sich das Bauunternehmen dafür entschieden, zuerst die Hauptleitungen zu verlegen und erst im Anschluss die Hausanschlüsse. Bei der Trinkwasserleitung muss beispielsweise zunächst eine Hygieneprüfung stattfinden, bevor Hausanschlüsse an die neue Leitung angeschlossen werden können.


Ansprechpartner für Kundenanfragen
Kundenservice
Tel.: 03603 8407-57
E-Mail: kundenservice@wazv-badlangensalza.de


Foto: Thomas Kotzan

Ähnliche Beiträge