Neue Abwassergebühren ab 01.01.2024
Wie bereits mit dem letzten Gebührenbescheid angekündigt, wurden die Gebühren für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 neu kalkuliert. Die vergangenen, aber auch die künftigen Investitionen beeinflussen die Höhe der Gebühren in nicht unerheblichem Maße. Bei der Errichtung neuer Anlagen, aber auch der Reinvestition in bestehende Anlagen, gelten immer strengere Anforderungen, die sich in den Investitionskosten niederschlagen. Darüber hinaus bleibt auch der Zweckverband von den aktuellen Kostensteigerungen für Material, Personal, Betriebsstoffe und Dienstleistungen nicht verschont.
Die neuen Gebührensätze wurden in die 17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ (BGS-EWS) vom 27. November 2024 aufgenommen. Die Änderungssatzung wurde im Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ vom 29.11.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Die aktuell geltenden Gebührensätze für Abwasser finden Sie in unserer Tarifübersicht.
Die monatliche Mehrbelastung ab 2024 für einen Musterhaushalt mit einem Zähler Q3 4,0 (kleinster Zähler), einem Jahresverbrauch von 30 m³ pro Person und Jahr sowie bei Teileinleitern inklusive Fäkalschlammentsorgung im 2-jährigen Turnus mit 2 m³ pro Person, haben wir wie folgt ermittelt:
Volleinleiter:
- Einpersonenmusterhaushalt: 4,15 €
- Zweipersonenmusterhaushalt: 6,30 €
- Dreipersonenmusterhaushalt: 8,45 €
Teileinleiter:
- Einpersonenmusterhaushalt: 3,86 €
- Zweipersonenmusterhaushalt: 5,72 €
- Dreipersonenmusterhaushalt: 7,58 €
Um größere Nachzahlungen zu vermeiden, wurden die Vorauszahlungen für das Jahr 2024 bereits mit der Jahresabrechnung 2023 an die Abwassergebühren laut Ankündigungsbeschluss vom 19.12.2023 angepasst. Mit der Abrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 werden die Vorauszahlungen in gewohnter Weise verrechnet.
Ansprechpartner
Kundenservice
Tel.: 03603 8407-0 oder 03603 8407-57
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