Trinkwasserentgelte

Wasserpreis gültig ab 01.01.2025:

Für die Benutzung der Wasserversorgungsanlagen ist ein Wasserpreis zu zahlen. Der Wasserpreis für Trinkwasser wird in Form eines Basispreises, eines Bereitstellungspreises und eines Leistungspreises erhoben.

Basispreis

Der Basispreis beträgt je Wasseranschluss 5,00 €/Monat netto bzw. 5,35 €/Monat brutto (inkl. gesetzl. USt.).

Bereitstellungspreise

Der Bereitstellungspreis beträgt in Abhängigkeit von der Nenn- bzw. Dauerdurchflussleistung des Wasserzählers, der einzubauen wäre, um die maximale Nenn- bzw. Dauerdurchflussleistung der Hausanschlussleitung auszunutzen und der jährlich festgestellten Menge:

Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird der Bereitstellungspreis aus der Summe der Bereitstellungspreise der einzelnen Wasserzähler berechnet.

Leistungspreis

Der Leistungspreis bezieht sich auf die verbrauchten Mengen an Trinkwasser. Berechnungseinheit ist ein m³ Wasser. Die Wasserentnahme wird durch Wasserzähler ermittelt. Leistungspreis: netto 2,26 €/m³, 2,42 Euro/m³ inkl. 7 % gesetzl. USt.

Baukostenzuschuss (nur für Neuanschlüsse)

Kosten für Standrohre und Bauwasserzähler

Der Barsicherheitsbetrag für Standrohre beträgt für die Mietzeit 600,00 Euro (zu zahlen bei Abholung). Der
Sicherheitsbetrag wird am Ende der Mietzeit mit dem Bereitstellungs- und Leistungspreis sowie bei Beschädigung oder Verlust des Standrohres oder Bauwasserzählers mit den dafür anfallenden Kosten verrechnet.

Die Kosten für Herstellung und Entfernung des Bauwasseranschlusses sind in tatsächlich entstandener Höhe zu
erstatten. Der Barsicherheitsbetrag wird entsprechend der Kosten für Standrohre abgerechnet.

Bereitstellungspreis

Für Zählergröße bis Qn 2,5 (Nenndurchfluss) bzw. Q3 4,0 (Dauerdurchfluss):
2,00 Euro/Tag (2,14 Euro/Tag inkl. 7 % USt.),
mindestens jedoch 15,00 Euro (16,05 Euro inkl. 7 % USt). Bei ununterbrochener Benutzungsdauer von mehr als 3 Monaten 1,40 Euro/Tag (1,50 Euro/Tag inkl. 7 % USt.)

Für Zählergröße bis Qn 6,0 (Nenndurchfluss) bzw. Q3 10,0 (Dauerdurchfluss):

4,00 Euro/Tag (4,28 Euro/Tag inkl. 7 % USt.), mindestens jedoch 30,00 Euro (32,10 Euro inkl. 7 % USt). Bei ununterbrochener Benutzungsdauer von mehr als 3 Monaten 2,80 Euro/Tag (3,00 Euro/Tag inkl. 7 % USt.)

Mengenpreis

pro entnommenen Kubikmeter Trinkwasser als Bauwasser entspricht dem zurzeit gültigen Trinkwasserpreis.

Kostenpauschale für die Herstellung eines Neuanschlusses

Die Kostenerstattung für einen Hausanschluss ab DN 80 mm erfolgt dem individuellen Aufwand entsprechend.

Kostenpauschale für die Erneuerung des nichtöffentlichen Teils eines „Altanschlusses“

(vgl. § 10 Abs. 3 und Abs. 6 AVBWasserV in Verbindung mit Ziff. 6 Abs. 3 der Ergänzenden Bestimmungen des Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad Langensalza“):

Entgelte für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung (§§ 27, 32 und 33 AVBWasserV)

Die Kosten für Zahlungsverzug, aus einer erforderlich werdenden Einstellung der Versorgung oder der Wiederaufnahme der Versorgung sind mit folgenden Pauschalen zu zahlen: