Bereits seit 2004 sind die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung entsprechend Thüringer Wassergesetz (ThürWG) § 58 verpflichtet, die wesentlichen Bestandteile ihrer langfristigen Planungen zur Abwasserbeseitigung in Form eines Konzeptes zu dokumentieren.

Zunächst diente es zur Koordinierung der Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land Thüringen.

Mit der ersten Fortschreibung im Mai 2009 wurden die Konzepte an die Maßnahmenpläne des Landes Thüringen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie angepasst und eine Förderung der Vorhaben, die dem Maßnahmenplan entsprechen, abgestimmt.

Mit der Änderung des ThürWG vom 18.08.2009 wurden im § 58a weitere Anforderungen gestellt, diese führten zur zweiten Fortschreibung 2010 sowie zur dritten Fortschreibung des ABK´s für den Zeitraum 2014 – 2030.

Wesentliche Inhalte sind:

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  • Dokumentation, wie der Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ als Abwasserbeseitigungspflichtiger das in seinem Gebiet anfallende Abwasser in den Jahren 2014 – 2030 beseitigen will
  • zeitliche Einordnung der geplanten Anschlüsse an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen
  • geplante Baumaßnahmen bis 2021
  • Erfassung der Grundstücke, die aus wirtschaftlichen Gründen dauerhaft nicht an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen werden sollen

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Folgen für die Anschlussnehmer:

Direkteinleiter in Gewässer, die dauerhaft nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden sollen, werden durch die Untere Wasserbehörde aufgefordert, grundstücksbezogene Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik zu errichten (Vollbiologische Kleinkläranlage nach DIN 4261 Teil 2). Zur Übersicht der Grundstücke gelangen sie hier. Für diese Grundstückseigentümer besteht die Möglichkeit Fördermittel für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen (Einzelanlagen) entsprechend dem Stand der Technik in Anspruch zu nehmen.

Anträge privater und sonstiger Bauherren sind bei den kommunalen Aufgabenträgern der öffentlichen Abwasserbeseitigung, ihrem Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ in Bad Langensalza, einzureichen!

Das Abwasserbeseitigungskonzept lag im März bis April 2014 in den Räumen des Abwasserzweckverbandes “Mittlere Unstrut” öffentlich aus und ist nach Ende der Auslegungsfrist rechtskräftig.

Abwasserbeseitigungskonzept 2030

Eine graphische Übersicht der Orte unseres Verbandsgebietes mit der derzeitigen und zukünftigen Abwasserentsorgung (für eine detaillierte Ansicht auf das Bild klicken).

Die jetzt geplanten Investitionsmaßnahmen im Verbandsgebiet von 2014 – 2021 zur Erhöhung des Anschlussgrades und zur Erfüllung der Vorgaben des Thüringer Umweltministeriums im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind nachfolgend ortsbezogen einsehbar: