Hier finden Sie die aktuellen sowie archivierten Amtsblätter der vergangenen Jahre.
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Mit Inkrafttreten des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) und des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG) im Mai 2019 ist die Aufgabe der Gewässerunterhaltung in Thüringen zum 01.01.2020 auf die 20 neu gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände übergegangen – § 31 Abs. 2 Abs. 2 Satz 1 ThürWG. Der Gewässerunterhaltungszweckverband „Südliche Unstrutaue“ ist damit per Gesetz zum 31.12.2019 aufgelöst – § 40 Abs. 3 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) – und befindet sich in Abwicklung.
Abwickler ist der ehemalige Verbandsvorsitzende.
Bitte wenden Sie sich für Fragen der Gewässerunterhaltung an den nun zuständigen GUV Obere Unstrut/Notter mit Sitz in 99998 Mühlhausen/OT Bollstedt, Am Heiligen Damm 1:
E-Mail: info@guv-obere-unstrut-notter.de
Telefon: 03601 8571780.