Die Organe des Zweckverbandes sind nach § 5 der Verbandssatzung die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsvorsitzende.

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den Verbandsräten (den gesetzlichen Vertretern der Mitgliedsgemeinden).

Der Verbandsausschuss setzt sich aus dem Verbandsvorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern der Verbandsversammlung zusammen. Diese werden von der Verbandsversammlung gewählt.

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband im Außenverhältnis.

Verbandsvorsitzender:
Herr Matthias Reinz

Stellvertreter:
Herr Jörn Sola