Temporär verweisen wir auf den Ankündigungsbeschluss. Dieser ist im Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Nr. 13 vom 19.12.2023 bekannt gemacht:
Erst mit dem Satzungsbeschluss zur BGS-EWS stehen die neuen Gebührensätze fest.
Temporär verweisen wir auf den Ankündigungsbeschluss. Dieser ist im Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Nr. 13 vom 19.12.2023 bekannt gemacht:
Erst mit dem Satzungsbeschluss zur BGS-EWS stehen die neuen Gebührensätze fest.