Bekanntmachung zur Entsorgung der Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben
Mit Inkrafttreten der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza hat der Zweckverband die Aufgabe der Erfassung und ordnungsgemäßen Beseitigung des in Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben anfallenden Schlamms übernommen. Diese Aufgabe ergibt sich aus der Abwasserbeseitigungspflicht nach dem Thüringer Wassergesetz.
Die jeweiligen Entsorgungsbetriebe handeln im Auftrag des Zweckverbandes und sind mit folgenden Aufgaben betraut:
- Räumung der Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben
- Abfuhr zur Behandlung des Fäkalschlammes.
Die Entsorgung erfolgt nach DIN 4261.
Die Schlammentsorgung aus den Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben ist im 4. Quartal 2020 in den Gemeinden wie folgt vorgesehen:
- Issersheilingen im Zeitraum vom 05.10. – 09.10.2020 (41. KW)
- Kleinwelsbach im Zeitraum vom 12.10. – 16.10.2020 (42. KW)
- Bothenheilingen im Zeitraum vom 19.10. – 06.11.2020 (43. – 45. KW)
- Neunheilingen im Zeitraum vom 09.11. – 20.11.2020 (46. / 47. KW).
Die Grundstückseigentümer haben in diesem Zeitraum einen ungehinderten Zutritt (Zufahrt) zur Grundstückskläranlage bzw. abflusslosen Grube zu gewährleisten.
Wir weisen darauf hin, dass für zusätzlich notwendige Anfahrten außerhalb des geplanten Entsorgungstermins ein Zuschlag in Höhe von 12,96 € erhoben werden kann. Wir bitten deshalb um Beachtung und Einhaltung der Entsorgungstermine.
Ansprechpartner
Technik Abwasser – Frau Starkloff
Tel.: 03603 8407-56
E-Mail: kundenservice@wazv-badlangensalza.de