Eigentumswechsel – was ist zu tun?

Eine heute fast alltägliche Situation – Sie haben Ihr Grundstück verkauft oder aber ein neues Grundstück erworben. Bitte denken Sie daran, uns schnellstmöglich zu informieren. Wir können dann den Kundenwechsel zügig vollziehen und jede der Vertragsparteien weiß genau, welche Trinkwasserentgelte und Abwassergebühren zu zahlen sind. Leider erreichen uns die Informationen nicht selten erst sehr spät, manchmal sogar erst nach der Jahresverbrauchsabrechnung im Folgejahr. Das sorgt dann meist für zusätzlichen Aufwand, weil Unterlagen und Informationen nachgereicht werden müssen.

Damit wir die Verbrauchsstelle (das Grundstück) auf die neue Kundin/den neuen Kunden umschreiben können, benötigen wir eine Kopie des Notarvertrages (1. Seite mit Käufer/Verkäufer, Kaufgegenstand, Tag der Übergabe und die letzte Seite mit den Unterschriften), einen Grundbuchauszug oder einen anderen geeigneten Nachweis zum Übergang des Besitzes/Eigentums (z. B. ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Übergabeprotokoll). Darüber hinaus benötigen wir den Zählerstand vom Tag der Übergabe. Gern können Sie unser Formular für den Kundenwechsel nutzen. Bitte geben Sie in jedem Fall eine Telefonnumer an, unter der wir Sie bei Rückfragen erreichen können.

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob der Eigentumswechsel durch den Käufer oder den Verkäufer gemeldet wird. Wichtig ist nur, dass die Mitteilung an unseren Kundenservice erfolgt. Dies übernimmt nicht, wie häufig angenommen, der Notar oder das Grundbuchamt.


Ansprechpartner
Kundenservice
Tel.: 03603 8407-57
E-Mail: kundenservice@wazv-badlangensalza.de

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