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Der Sommer kommt – Zeit für einen Gartenwasserzähler

In der trockenen Jahreszeit wird häufig Trinkwasser zur Bewässerung der Gärten genutzt.

Um Kosten zu sparen, können Sie sich einen sogenannten Gartenwasserzähler einbauen lassen. Dieser Zähler dient als Nachweis für die auf Ihrem Grundstück zurückgehaltenen und für die Gartenbewässerung genutzten Wassermengen. Schmutzwassergebühren werden für diese Mengen nicht erhoben.

Bevor Sie sich einen Gartenwasserzähler einbauen lassen, vergleichen Sie einmal den Wasserverbrauch im Sommer und im Winter. Am besten schreiben Sie sich Ihren Verbrauch monatlich auf. Denn es gilt: nicht in jedem Fall lohnt sich die Anschaffung eines Gartenwasserzählers, da Ihnen mit dem Einbau zusätzliche Kosten entstehen.

Möchten Sie dennoch einen Gartenwasserzähler nutzen, so ist dies beim Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Einbau des Zählers zwingend von einem im Installateurverzeichnis Ihres Wasserversorgungsunternehmens gelisteten Installateur erfolgen muss. Die hierfür anfallenden Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem Vertragsinstallateur. Für die Bearbeitung des Erstantrages auf Einbau eines Gartenwasserzählers (erstmaliger Einbau) wird eine Pauschale von 45,00 € erhoben.

Der beantragte Gartenwasserzähler wird vom Abwasserzweckverband nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt (Kosten, Bedingungen für den Einbau und den Betrieb des Wasserzählers, Einzureichende Nachweise/Bestätigungen). Diese entnehmen Sie bitte der Anlage zu dem Antrag. Auch der Gartenwasserzähler unterliegt dem Eichgesetz und ist nach 6 Jahren zu erneuern. Nach Ablauf der Eichfrist ist durch Sie ein Folgeantrag zu stellen. Die Bedingungen sind genau wie bei dem Erstantrag, jedoch entfällt bei dem Folgeantrag die Pauschale.

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen, bitte gemeinsam mit dem Vertragsinstallateur ausfüllen und an unseren Kundenservice schicken.

Wichtiger Hinweis: Der Gartenwasserzähler darf nicht missbräuchlich genutzt werden. Sollten wir dies feststellen, können wir einen Abzug der Mengen leider nicht gewähren (ggf. auch rückwirkend).


Ansprechpartner
Kundenservice
Tel.: 03603 8407-57
E-Mail: kundenservice@wazv-badlangensalza.de

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