| |

Fragen und Antworten zur befristeten Senkung der Mehrwertsteuersätze vom 01.07. bis 31.12.2020

Im folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.

Ändern sich jetzt alle Preise für die Trinkwasserlieferung?

Die Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) bleiben in dem genannten Zeitraum gleich. Wir haben jedoch mit einer Änderung unserer Allgemeinen Preisregelungen zum 01.07.2020 die Bruttopreise (mit Mehrwertsteuer), das heißt das was der Kunde letztlich zahlt, an die neuen steuerlichen Regelungen angepasst.

Es wurde keine Ablesung durchgeführt. Wie kann ich sichergehen, dass wirklich mein Verbrauch in dem Zeitraum vom 01.07. bis 31.12. 2020 berücksichtigt wurde?

Eine konkrete Ablesung ist natürlich immer die sicherste Methode, den genauen Zählerstand zu erfassen. Allerdings ist eine Zwischenablesung in diesem Fall nicht notwendig. Sie brauchen uns Ihren Zählerstand zum 30.06.2020 nicht melden.

Für Ihre folgende Jahresrechnung wird der geminderte Umsatzsteuersatz von 5 % vollständig für den gesamten Abrechnungszeitraum (in der Regel das gesamte Jahr 2020) berücksichtigt.

Muss ich als Kunde aktiv werden, um von der Umsatzsteuersenkung zu profitieren?

Sie profitieren von der Ersparnis und müssen nicht aktiv auf uns zukommen. Die Umsatzsteuersenkung werden wir entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben bei der Jahresabrechnung 2020 berücksichtigen.

Wieviel spare ich als Trinkwasserkunde?

Die Einsparung liegt für einen Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 90 m³ pro Jahr – dies entspricht etwa einem Drei-Personen-Haushalt – bei 0,46 Euro pro Monat.

Wie sind die Abschlags-/Vorauszahlungen betroffen?

Die monatlichen Vorauszahlungen für Trinkwasser müssen ebenfalls nicht angepasst werden, da die vorausgezahlten Beträge in der Jahresabrechnung für 2020 angerechnet und eventuell zu hohe Vorauszahlungen gut geschrieben werden. Auf Ihren Wunsch passen wir jedoch die Vorauszahlungen in Höhe der Senkung des Mehrwertsteuersatzes (2 %) an. Bitte rufen Sie in diesem Fall unseren Kundenservice an (Tel. 03603 8407-57) oder senden uns eine E-Mail an kundenservice@wazv-badlangensalza.de.

Warum zahle ich weiterhin meinen üblichen Abschlag (Vorauszahlung)?

Die Abschlagszahlung ist eine über das Jahr verteilte Vorauszahlung auf die Jahresabrechnung und wird auf Basis des Verbrauches des letzten Jahres kalkuliert. In der Regel ist die Abschlagszahlung so berechnet, dass mit der Jahresabrechnung nur geringe Nach- oder Rückzahlungen erforderlich werden.

Für einen Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 90 m³ pro Jahr beträgt die monatliche Einsparung 0,46 Euro, die in der Jahresabrechnung automatisch berücksichtigt wird. Auf Ihren Wunsch passen wir jedoch die Vorauszahlungen in Höhe der Senkung des Mehrwertsteuersatzes (2 %) an. Bitte rufen Sie in diesem Fall unseren Kundenservice an (Tel. 03603 8407-57) oder senden uns eine E-Mail an kundenservice@wazv-badlangensalza.de.

In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer in der Jahresabrechnung erfolgt.

Die Rechnung wurde nach Inkrafttreten der Umsatzsteuersenkung zugestellt. Trotzdem ist der Umsatzsteuersatz von 7 % aufgeführt. Ist die Rechnung falsch?

Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Umsatzsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen über längere Zeiträume, als der Zeitpunkt definiert, für den der Endzählerstand zur Abrechnung ermittelt wurde. In dem geschilderten Fall dürfte sich die Rechnung daher auf einen Zeitraum vor dem 1. Juli 2020 beziehen, zu dem der Umsatzsteuersatz von 7 % gegolten hat.

Für Ihre folgende Jahresabrechnung wird dann der geminderte Umsatzsteuersatz von 5 % in der Regel vollständig berücksichtigt. In Ausnahmefällen kann eine abweichende Regelung greifen.

Gibt es Probleme, die Umsatzsteuersenkung rechtzeitig weiterzugeben?

Nein, die Kunden profitieren in jedem Fall von der Senkung der Umsatzsteuer. Denn in der Trinkwasserversorgung werden die in Anspruch genommenen Leistungen in der Regel über einen Zeitraum von zwölf Monaten abgerechnet. Die Umsatzsteuersenkung für das zweite Halbjahr 2020 wird somit in der Jahresabrechnung 2020 berücksichtigt und kann damit von uns vollständig weitergegeben werden.

Wir bitten dabei um Verständnis, wenn es zu geringfügigen Verzögerungen bei der Rechnungsstellung kommen sollte. Die ist der hohen Kurzfristigkeit bei der Einführung des Gesetzes, das erst am 30.06.2020 veröffentlicht wurde, geschuldet. Das hat dazu geführt, dass eine rechtzeitige Umstellung der Rechnungslegung vor Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr möglich war. Die Entlastung der Kunden wird dadurch aber in keiner Weise beeinträchtigt.

Wieso erhalten Kunden, deren jährliche Abrechnung im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 erfolgt, die volle Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf den gesamten Rechnungsbetrag? Bei Kunden, deren Rechnung Lieferungen für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 umfasst, aber erst nach dem 31.12.2020 abgerechnet wird, wird jedoch nur eine anteilige Umsatzsteuersenkung berücksichtigt?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mitgeteilt, dass bei Lieferungen, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum erfolgen und erst am Ende dieses Zeitraumes abgerechnet werden, der zum Zeitpunkt der „Leistungserbringung“ ermittelte Rechnungsbetrag mit dem dann aktuell gültigen Umsatzsteuersatz belastet wird. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist der Zeitpunkt, für den der rechnungsrelevante Endzählerstand ermittelt wurde. Wir wollen aber, dass auch die Kunden, die nach dem 31.12.2020 ihre Jahresrechnung erhalten, von dem gesenkten Umsatzsteuersatz profitieren. Darum nutzen wir die durch das BMF ermöglichte Variante einer zeitlichen Abgrenzung der Verbräuche für diese Kunden. Verbräuche, die im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 angefallen sind, werden so in den Jahresrechnungen anteilig mit dem verminderten Umsatzsteuersatz berechnet.

Werden auch die Umsatzsteuersätze für Abwasserabrechnungen gesenkt?

Für Abwassergebühren fällt keine Umsatzsteuer an.

 


Ansprechpartner
Kundenservice
Tel.: 03603 8407-57
E-Mail: kundenservice@wazv-badlangensalza.de

Weiterführende Links

Downloads


Ähnliche Beiträge