Befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze vom 01.07. bis 31.12.2020
Im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung zur Corona-Krise ist die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) temporär vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 abgesenkt worden. Der volle Umsatzsteuersatz soll dabei von bisher 19 % auf 16 %, der ermäßigte von 7 % auf 5 % vermindert werden – im Trinkwasser kommt, bis auf wenige Ausnahmen, der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur.
Wir werden diese temporäre Umsatzsteuerreduzierung vollständig an unsere Kunden weitergeben. Die Allgemeinen Preisregelungen des Verbandswasserwerkes wurden deshalb ab dem 01.07.2020 angepasst – siehe Amtsblatt Nr. 07/2020 vom 30.06.2020.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5 % wird in den Jahresabrechnungen für Trinkwasser berücksichtigt – Sie müssen also nicht von sich aus aktiv werden. Eine Meldung des Zählerstands zum 30.06.2020 ist nicht erforderlich, da der ermäßigte Umsatzsteuersatz für das gesamte Abrechnungsjahr 2020 berücksichtigt wird – sofern der jeweilige Ablesezeitraum nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 endet.
Die monatlichen Vorauszahlungen müssen ebenfalls nicht angepasst werden, da die vorausgezahlten Beträge in der Jahresabrechnung für 2020 angerechnet und eventuell zu hohe Vorauszahlungen gut geschrieben werden. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 90 m³ pro Jahr – dies entspricht etwa einem Drei-Personen-Haushalt – bei 0,46 Euro pro Monat liegt.
Auf Ihren Wunsch passen wir jedoch die Vorauszahlungen in Höhe der Senkung des Mehrwertsteuersatzes (2 %) an. Bitte rufen Sie in diesem Fall unseren Kundenservice an (Tel. 03603 8407-57) oder senden uns eine E-Mail an kundenservice@wazv-badlangensalza.de.
Ansprechpartner
Kundenservice
Tel.: 03603 8407-57
E-Mail: kundenservice@wazv-badlangensalza.deWeiterführende Links
- Bundesfinanzminiserium zum Konjunkturpaket und zur Senkung der Mehrwertsteuersätze
- Fragen und Antworten des Verbandswasserwerkes zur befristeten Senkung der Mehrwertsteuersätze
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