Fieses Vlies erweist sich als kalter Killer
Klärwerker sind hart im Nehmen. Neuerdings aber überfällt sie das große Grauen – wegen kleiner weißer, unschuldig scheinender Dinger. Klärwerker fürchten Feuchttücher! Die sind enorm praktisch, finden sich in nahezu jedem Haushalt. Aber auch Gewerbe und Industrie haben Gefallen an ihnen gefunden.
Die mit Reinigungsmitteln getränkten Tücher bestehen oft aus einer reißfesten Polyester-Viskose-Mischung. Dieses Vlies ist kuschelweich auf der Haut. Gelangt es in die Kanalisation, neigt es zur Rudelbildung. Es verfilzt und verstopft dann die Kanäle.
Feuchttücher gibt es für jede Lebens- und Reinigungslage. Was aber zur Pflege oder Reinigung dient, als feuchtes Toilettenpapier eine Wohltat für Babypo & Co. ist, erweist sich als Killer, gelangt es in die Kläranlage. Vlies ist nämlich scharf auf Pumpen. Denen wirft es sich in den Schlund, bis der Pumpe das Pumpen vergeht.
Tests zeigten, dass sich solche fiesen Vliesfeuchttücher auch nach 48 Stunden im Abwasser nicht auflösen. Doch kaum, dass die Spülung betätigt wurde, landen sie in einer Drossel, einer Abwasserpumpe oder einem Messgerät…
Deshalb appellieren wir an Sie – auch im Namen unserer Pumpen: Jegliche Art von Einwegreinigungstüchern für Couch, Bad, Küche, Fußböden, Auto etc. gehört in den Restmüll!
Das steht übrigens auch im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Dort regelt § 55 „Grundsätze der Abwasserbeseitigung“. Demnach können „Stoffe, die kein Abwasser sind“ dann z. B. durch die Toilette gehen, „wenn eine solche Entsorgung der Stoffe umweltverträglicher ist als eine Entsorgung als Abfall und wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen“. Auf Feuchttücher trifft das nicht zu.
Auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt mit § 15 „Grundpflichten der Abfallbeseitigung“: Glasklar steht da: „Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere dann vor, wenn (…) Gewässer oder Böden schädlich beeinflusst werden“. Deshalb gehören Medikamente, Farben, Lösungsmittel ebenso wenig ins Klo wie die Reinigungstücher.
Selbstverständlich hat auch der Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ Vorsorge getroffen. In § 15 der Entwässerungssatzung heißt es deshalb: „In die öffentliche Entwässerungsanlage dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die den Betrieb der Entwässerungsanlage erschweren, behindern oder beeinträchtigen.“ Dieses Verbot gelte insbesondere für „feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten“.
Alle Fremdstoffe im Abwassersystem verursachen aber nicht nur technische Probleme. Für die Beseitigung von Schäden und Verstopfungen in Pumpwerken oder Kanälen entstehen dem Abwasserzweckverband Kosten, die wir letztendlich über die Abwassergebühren auf die Kunden umlegen müssen. Deshalb schont die Einhaltung unserer Hinweise auch Ihre Geldbörse.
Ganz gewiss lassen sich aber Sauberkeit und Hygiene auch ohne Einwegtücher zuverlässig, umweltschonend und ohne zusätzliche Kosten sichern:
- Verwenden Sie Feuchttücher aus Papier. Die lösen sich im (Ab-)Wasser auf,
- befeuchten Sie Toilettenpapier mit einer Körperlotion bzw. mit einem speziellen Spray für die Intimpflege oder
- benutzen Sie den guten, alten Waschlappen.
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