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Starkregen und Überflutung – Schützen Sie Ihr Grundstück

(Artikel aktualisiert am 29.07.2021) In den letzten Tagen und Wochen haben wir im Verbandsgebiet erlebt, was wohl zur Normalität in den Sommermonaten zu werden scheint – Starkregen und Sturzfluten. Regelmäßig sind auch die Kunden des Abwasserzweckverbandes betroffen.

Wir haben uns einmal im Internet umgeschaut und Tipps und Ratschläge gefunden, wie Sie sich und Ihr Grundstück auf Starkregen/Überflutung vorbereiten und Rückstau aus dem Kanalnetz vermeiden können.

Das folgende Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gibt einen ersten Überblick:

Darüber hinaus können Sie hier den Ratgeber “Die unterschätzten Risiken ‘Starkregen’ und ‘Sturzfluten'” des BBK herunterladen.

Bitte beachten Sie auch die Regelungen in § 9 unserer Entwässerungssatzung zur Grundstücksentwässerungsanlage. Hier ein Auszug der besonders wichtigen Abschnitte:

§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage
(1)
Jedes Grundstück, das an die öffentliche Entwässerungseinrichtungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen, die nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu ändern ist.

(5)
Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen.
(6)
Die Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden.


Ansprechpartner
Technik Abwasser (über Kundenservice)
Tel.: 03603 8407-57
E-Mail: kundenservice@wazv-badlangensalza.de

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