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Umstellung der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet Bad Tennstedt

Die seit Januar 2022 zusätzlich erforderliche Trinkwasserversorgung aus dem lokalen Brunnen „Goldborn“ von Bad Tennstedt zur Sicherstellung von Bedarfsspitzen im Versorgungsgebiet Bad Tennstedt wird eingestellt.

Folgende Gemeinden werden ab 14. Dezember 2022 mit Fernwasser im Härtebereich 1 versorgt:

  • Bad Tennstedt,
  • Ballhausen,
  • Blankenburg,
  • Bruchstedt,
  • Haussömmern,
  • Mittelsömmern,
  • Hornsömmern,
  • Schwerstedt

Die Gesamtbaumaßnahme zum Anschluss von Bad Tennstedt an die Fernwasserversorgung wurde im Mai 2021 mit der Realisierung der Ortsumgehungsleitung Bad Tennstedt begonnen, welche im Oktober 2021 fertig gestellt werden konnte. Im April 2022 wurden dann die Arbeiten am Zwischenbehälter Bad Tennstedt aufgenommen. Am Standort des Brunnens und der Pumpstation „Goldborn“ wurde das neue Bauwerk mit einem Nutzinhalt von 100 m³ errichtet. Es dient der Zwischenspeicherung von Fernwasser, das von Bad Langensalza über Herbsleben in den Versorgungsbereich Bad Tennstedt transportiert wird.

Mit der Inbetriebnahme des Zwischenbehälters und eines neu errichteten Pumpwerkes kann dann ab 14.12.2022 das Fernwasser vom Hochbehälter Roter Berg in Bad Langensalza zum Hochbehälter Bad Tennstedt in ausreichender Menge gefördert werden.

Mit der Einspeisung von Fernwasser mit einer Gesamthärte von 4,1 °dH ist ein allmählicher Verdrängungsprozess im Leitungssystem verbunden. Wir gehen davon aus, dass nach ca. zwei
Wochen die komplette Umstellung sowie der Austausch im Netz vollständig erfolgt ist. Mit der Umstellung ist eine Veränderung der Trinkwasserqualität verbunden. Die unten aufgeführten Parameter des Fernwassers entsprechen den aktuellen Analysen.

Wir geben Ihnen hiermit entsprechend des § 21 – der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die zukünftige Wasserqualität und die verwendeten Zusatz- und Aufbereitungsstoffe bekannt.

Die Wasserqualität des Fernwassers mit den entsprechenden Parametern finden Sie hier.

Härtebereich nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG): 1
Gesamtwasserhärte: < 1,5 mmol/l (< 8,4 °dH)
Bezeichnung der Härtestufe: weich

Eingesetzte Aufbereitungsstoffe gemäß § 11 Trinkwasserverordnung – Aufbereitungsstoffe Teil Ia – I c – (Aufbereitungsstoffe die Ia als Lösungen oder Gase, Ib als Feststoffe, Ic zur Desinfektion des Wassers eingesetzt werden):

Ia)

  • Eisen(III)-chlorid nach DIN EN 888
  • Kohlenstoffdioxid nach DIN EN 936
  • Natriumhydroxid nach DIN EN 896
  • Kaliumpermanganat nach DIN EN 12672
  • anionische und nichtionische Polyacrylamide nach DIN EN 1407

Ib)

  • Calciumcarbonat, fest nach DIN EN 1018
  • Quarzsand und Quarzkies (Siliziumoxid) nach DIN EN 12904
  • Hydro-Anthrazit nach DIN EN 12909

Ic)

  • Chlordioxid nach DIN EN 12671
  • Chlor nach DIN EN 937
  • Natriumchlorit nach DIN EN 938
  • Natriumhypochlorit nach DIN EN 901

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