
Befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze vom 01.07. bis 31.12.2020
Im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung zur Corona-Krise ist die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) temporär vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 abgesenkt worden. Der volle Umsatzsteuersatz soll dabei von bisher 19 % auf 16 %, der ermäßigte von 7 % auf 5 % vermindert werden – im Trinkwasser kommt, bis auf wenige Ausnahmen, der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur.
Wir werden diese temporäre Umsatzsteuerreduzierung vollständig an unsere Kunden weitergeben. Die Allgemeinen Preisregelungen des Verbandswasserwerkes wurden deshalb ab dem 01.07.2020 angepasst – siehe Amtsblatt Nr. 07/2020 vom 30.06.2020.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5 % wird in den Jahresabrechnungen für Trinkwasser berücksichtigt – Sie müssen also nicht von sich aus aktiv werden. Eine Meldung des Zählerstands zum 30.06.2020 ist nicht erforderlich, da der ermäßigte Umsatzsteuersatz für das gesamte Abrechnungsjahr 2020 berücksichtigt wird – sofern der jeweilige Ablesezeitraum nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 endet.
Die monatlichen Vorauszahlungen müssen ebenfalls nicht angepasst werden, da die vorausgezahlten Beträge in der Jahresabrechnung für 2020 angerechnet und eventuell zu hohe Vorauszahlungen gut geschrieben werden. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 90 m³ pro Jahr – dies entspricht etwa einem Drei-Personen-Haushalt – bei 0,46 Euro pro Monat liegt. weiterlesen →

Kundeninformation zur Corona-Pandemie
Die derzeitige Pandemiesituation verlangt von uns allen eine Umstellung unserer täglichen Gewohnheiten. Auch wir im Verbandswasserwerk Bad Langensalza und im Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ mussten und müssen uns auf die neuen Herausforderungen dieser Tage einstellen.
Wir können Ihnen versichern, dass wir die notwendigen Maßnahmen eingeleitet haben, um die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung in der gewohnten Qualität und Quantität sicherzustellen.
Trinkwasserversorgung
Das Umweltbundesamt (UBA) weist in einer Stellungnahme vom 12.03.2020 zu Trinkwasser und Coronavirus SARS-CoV-2 darauf hin, dass „Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt“ sind. „Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.“, so das UBA.
Abwasserentsorgung
Zur Abwasserentsorgung beruft sich das Umweltbundesamt auf eine Veröffentlichung der WHO: „Auch das Risiko einer direkten Übertragung von Coronaviren über Faeces infizierter Personen erscheint gering, bis heute ist kein Fall einer fäkal-oralen Übertragung des Virus bekannt.“
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung zur Gewährleistung der täglichen Hygiene im Rahmen der Daseinsvorsorge ist unser oberstes Ziel. weiterlesen →