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Trinkwasserrechnung für 2020 erstmals nach neuem Tarifmodell

In diesen Tagen werden Sie die Rechnung für den Trinkwasserverbrauch 2020 in Ihrem Briefkasten finden. Damit wird erstmals nach dem neuen Tarifmodell abgerechnet, das seit dem 01.01.2020 gilt. Bereits in der Vorauszahlungsrechnung für Trinkwasser, die Sie im Februar 2020 von uns erhalten haben, haben wir Sie über die neuen Trinkwassertarife informiert.

Die Verbandsversammlung des Verbandswasserwerkes hat das neue Tarifmodell in ihrer Sitzung am 05.11.2019 beschlossen und die Änderung der Allgemeinen Preisregelungen auf den Weg gebracht. Die neuen Preisregelungen wurden im Amtsblatt Nr. 11/2019 des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza vom 19. 11. 2019 öffentlich bekannt gemacht und traten am 01.01.2020 in Kraft.

Der Trinkwasserpreis, den Sie für die Nutzung der Wasserversorgungsanlagen und den Wasserbezug zahlen, setzt sich ab dem 01.01.2020 zusammen aus:

  • Basispreis
  • Bereitstellungspreis
    und
  • Leistungspreis

Der Basispreis wird mit der Einführung des neuen Tarifmodells erstmals erhoben und beträgt in 2020 je Wasseranschluss 3,00 €/ Monat (netto) bzw. 3,15 €/ Monat (inkl. 5 % gesetzliche Umsatzsteuer). Der Basispreis umfasst anteilig den Organisationsaufwand, der für die Wasserversorgung entsteht. Das sind insbesondere Kosten, die dem Verbandswasserwerk unabhängig von der technischen Bereitstellung des Trinkwassers entstehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Abrechnung und Ablesung sowie IT und Datenverarbeitung. Der Basispreis ist für alle Kunden gleich hoch.

Der Bereitstellungspreis wird, wie bisher der Grundpreis, in Abhängigkeit von der Nenn- bzw. Dauerdurchflussleistung des Wasserzählers erhoben und bei den beiden kleinsten Wasserzählern (Qn 2,5/Q3 4,0 und Qn 6,0/ Q3 10,0) nach der jährlich festgestellten Menge unterschiedlich hoch bemessen (Mengenstaffel). Der Bereitstellungspreis für einen Wasserzähler Qn 2,5/Q3 4,0 beträgt in 2020 bei einem Trinkwasserverbrauch bis 100 m³ 9,70 €/ Monat (netto) bzw. 10,19 €/ Monat inkl. 5 % gesetzliche Umsatzsteuer.

Der Bereitstellungspreis bezieht sich auf den rein technischen Teil der Trinkwasserversorgung. Mit diesem Preisbestandteil werden anteilig die Kosten für die gesamte technische Infrastruktur abgebildet. Das sind Kosten für:

  • die Vorhaltung des gesamten Trinkwassernetzes,
  • die Anlagen wie Brunnen und Wasserwerke sowie Pumpstationen.

Der Bereitstellungspreis ist unterschiedlich hoch, denn er richtet sich nach dem jeweiligen Nutzungsumfang eines Kunden. Der Bereitstellungspreis für ein Einfamilienhaus ist daher geringer als für eine Wohnanlage. Wie groß der Nutzungsumfang ist, ist anhand des Wasserzählers und der jährlich entnommenen Trinkwassermenge ersichtlich. Beim Wasserzähler gibt es verschiedene Größen.

Basis- und Bereitstellungspreis für den kleinsten Wasserzähler bis zu einer Jahresmenge von 100 m³ werden in der gleichen Höhe berechnet wie der bisherige Grundpreis für den kleinsten Wasserzähler. Ein Großteil unserer Kunden zahlt daher mit Basis- und Bereitstellungspreis genau so viel wie beim bisherigen Grundpreis.

Der Leistungspreis (oder auch Mengenpreis) beträgt für 2020 1,54 €/ m³ (netto) bzw. 1,62 €/ m³ (inkl. 5 % gesetzliche Umsatzsteuer). Mit dem Leistungspreis wird der individuelle Wassergebrauch abgerechnet. Das heißt, der Leistungspreis berechnet für jeden Kunden die tatsächlich genutzte Menge Trinkwasser.

Die Trinkwasserpreise sind für den Zeitraum bis einschließlich 2023 kalkuliert und umfassen damit auch bereits zwei Jahre, in denen die Versorgung des Verbandsgebietes mit weicherem Trinkwasser geplant ist. Das heißt, die Kosten für den Bezug von Trinkwasser von der Thüringer Fernwasserversorgung sind für diese Jahre bereits eingerechnet.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass in der Trinkwasserrechnung für 2020 der verminderte Mehrwertsteuersatz von 5 % beachtet wurde. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass unser Kundenzentrum Corona bedingt weiterhin für die persönliche Kundenberatung geschlossen bleibt. Sie erreichen uns auf den nachfolgend genannten Wegen.


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